专利摘要:

公开号:WO1988009588A1
申请号:PCT/EP1988/000449
申请日:1988-05-20
公开日:1988-12-01
发明作者:Hans-Joachim Platte;Bernard Le Floch;Egon Meier-Engelen;Dirk Nederlof;Georg Plenge;Rudolph Vollmer
申请人:Deutsche Thomson-Brandt Gmbh;
IPC主号:H04H60-00
专利说明:
[0001] Datenübertragungssystem
[0002] Die Erfindung betrifft ein Datenübertragungssystem, insbeson¬ dere ein digitales Hörfunk- oder Fernseh-Rundfunküber- tragungssystem, mit individuelle Adressen aufweisenden Emp¬ fangsgeräten. Solche Datenübertragungssysteme, bei denen je¬ der einzelne Empfänger eine individuelle, nicht oder nur schwer manipulierbare Adresse aufweist und bei denen im Über¬ tragungskanal eine Übertragung von Adressen möglich sind, sind als drahtgebundene oder drahtlose Systeme bekannt, z.B. bei herkömlichen leitungsgebundenen Fernmeldenetzen, Funkte¬ lefonen, oder dergleichen.
[0003] Als Folge ständiger Miniaturisierung bei elektronischen Bau¬ teilen ist es gelungen, die bei solchen DatenübertagungsSy¬ stemen verwendeten Empfangsgeräte in ihren Abmessungen und in ihrem Gewicht erheblich zu reduzieren. So sind mittlerwei¬ le auch hochwertige, zum Teil als Tonband/- oder CD/Rundfunk- Kombigeräte ausgebildete Empfangsgeräte problemlos in Kraft¬ fahrzeuge einzubauen. So sehr die Miniaturisierung allgemein wegen der damit verbundenen Mobilität der Geräte zu begrüßen ist, hat sie doch den gravierenden Nachteil, daß diese Gerä¬ te in zunehmenden Maße Diebstählen oder Diebstahlsversuchen zum Opfer fallen. Insbesondere sind so im Versicherungswesen in jüngerer Vergangenheit permanent steigende Schadenskosten für Autoradio-Diebstähle, Schäden und Versicherungsbetrüge¬ reien zu verzeichnen.
[0004] Aus etwas anderen Gründen besteht auch seitens Sendestatio¬ nen betreibender Rundfunkanstalten der Wunsch, den Betrieb nur solcher Empfangsgeräte zu ermöglichen, für die bestimmte Kriterien erfüllt sind, beispielsweise Gebühren entrichtet werden. Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Datenübertra¬ gungssystem zu schaffen, bei dem unbefugtes Betreiben von Empfangsgeräten weitgehend vermieden wird.
[0005] Diese Aufgabe wird bei einem Datenübertragungssystem der ein¬ gangs genannten Art durch die im Anspruch 1 angegebenen Merk¬ male gelöst.
[0006] Das erfindungsgemäße Datenübertragungssystem hat den Vor¬ teil, daß ein Diebstahl oder ein unbefugtes Betreiben von Empfangsgeräten von vornherein als nutzlos gelten kann. In jüngerer Zeit häufiger in Erscheinung getretende Versuche von Versicherungsbetrugen mit als gestohlen gemeldeten Emp¬ fangsgeräten - insbesondere Autoradiogeräten -. die jedoch keineswegs gestohlen worden waren, stellen sich bei dem er¬ findungsgemäßen Datenübertragungssystem als in gleicher Wei¬ se nutzlos dar wie der Diebstahl solcher Geräte selbst. In beiden Fällen läßt sich bei erfindungsgemäßen Empfangsgerä¬ ten eine unbefugte Benutzung verhindern.
[0007] Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung wird die Adresse des betreffenden Empfangsgerätes, dessen unbefug¬ tes Benutzen verhindert werden soll, über eine autorisierte Stelle an einen zentralen Steuerrechner übermittelt. Letzte¬ rer übernimmt die Adresse in eine von ihm geführte Liste ge¬ stohlener Empfänger bzw. säumiger Rundfunkgebührenzahler. Diese Liste wird - versehen mit entsprechendem Fehlerschutz - in dauernder Wiederholung mit dem eigentlichen digitalen Nutz-Rundfunksignal gemultiplext übertragen. Die Adressen der gemeldeten Empfangsgeräte bleiben entweder für eine be¬ grenzte Zeit (z.B. einige Monate oder Jahre) oder gegebenen¬ falls bis zum Wiederauffinden des Gerätes bzw. bis zur er¬ folgten Gebührenzahlung in der - gebenenfalls jeweiligen - Liste des Zentralrechners. Als autorisierte Stellen können etwa Polizeidienststellen, Versicherungsagenturen, Inkaεsostellen für Rundfunkgebühren, oder dergleichen vorgesehen sein.
[0008] Ist die dem Empfangsgerät zugeordnete Adresse in Weiterbil¬ dung der Erfindung mit einem Personenkennzeichen des Käu¬ fers, Besitzers oder Fahrzeughalters, z.B. mit dessen Perso¬ nalausweis- oder Paßnummer, identisch, so hat dies den Vor¬ teil, daß die Adresse - im Gegensatz zu einer abstrakten lau¬ fenden Fertigungsnummer, die der Radiobesitzer häufig nicht zur Hand haben wird - aufgrund der allgemeinen Ausweis¬ pflicht stets verfügbar ist.
[0009] Bei in Betrieb befindlichem Empf ngsgerät werden die übertra¬ genen Adressen laufend auf Koinzidenz einer empfangenen Adresse mit der individuellen Adresse des Empfangsgerätes verglichen. Das Empf ngsgerät wird nur solange ungestört ar¬ beiten, wie es nicht seine eigene Adresse empfängt. Wird je¬ doch die eigene Adresse zweifelsfrei im Adressdatenstrom er¬ kannt, so wird das Empfangsgerät eine vorbestimmte Reaktion auslösen, die vorzugsweise eine irreversible Funktionsstö¬ rung des Empfangsgerätes oder im Falle eines Fahrzeug-Emp¬ fangsgerätes eine Betriebsstörung des Fahrzeuges zur Folge hat.
[0010] Die Funktionsstörung des Empf ngsgerätes kann z.B. durch Selbstzerstörung eines integrierten Schaltkreises mit zentra¬ ler Funktion bewirkt werden, welcher nicht frei gehandelt wird und somit nicht durch manipulierende Bastler zu erset¬ zen ist. Als Betriebsstörung eines Fahrzeuges kann etwa eine Anlaßblockierung oder Zündstörung des Motors ausgelöst wer¬ den, wobei allerdings Maßnahmen, welche die Verkehrssicher¬ heit des Fahrzeuges nicht beeinträchtigen, der Vorzug zu ge¬ ben ist. Als weitere Folge kann bei Vorliegen von Koinzidenz auch ein automatisches Markieren des betreffenden Fahrzeuges mittels Warnblinker, Hupe, Display o.dgl. vorgesehen sein.
[0011] Die Adressübertragung kann auch benutzt werden zur nachhalti¬ gen Erinnerung säumiger Zahler von Rundfunkgebühren. Hier bleibt die Adresse der entsprechenden Empfangsgeräte eben¬ falls im Zentralrechner so lange gespeichert, bis entspre¬ chende Gebührenzahlung erfolgt ist. Solange das betreffende Empfangsgerät nicht betrieben wird, kann die Ausstrahlung der Adresse keine Schäden am Empfangsgerät verursachen. Wird das Empfangsgerät jedoch betrieben, so erscheint eine "fern¬ ausgelöste Selbststörung" - wie im Falle eines Diebstahls - als Gegenmaßnaßnahme durchaus gerechtfertigt und wirkungs¬ voll.
[0012] Bei einem für beispielsweise maximal 4 Milliarden Teilnehmer ausgelegten erfindungsgemäßen digitalen Datenübertragungssy¬ stem ist für die Adressen eine Länge von ungefähr 32 Bit vor¬ zusehen. Selbst wenn dann die beträchtliche Anzahl von 600 000 als gestohlen gemeldeten Geräten erreicht werden sollte, würde bei einer "moderaten" Fehlersicherung sowie einer Adressdatenrate von ca. 5 kBit/s die Übertragung der vollständigen Adressenliste innerhalb von jeweils 1,5 Stunden Dauer erfolgen. Da die Liste laufend wiederholt wird, hätte ein Dieb nach Eingang der Diebstahlmeldung beim Zentralrechner längstens 1,5 h lang Freude am ungestörten Be¬ trieb eines per Diebstahl "erworbenen" Gerätes.
[0013] Im folgenden soll die Erfindung anhand einer Figur beispiel¬ haft näher erläutert werden:
[0014] Fig. 1 zeigt ein Blockschaltbild für ein Ton-Empfangsgerät mit Diebstahlsicherung
[0015] Fig. 2 zeigt die Anordnung von Adressdaten für eine Dieb¬ stahlsSicherung innerhalb eines Datenstromes für einen digitalen Tonrundfunkempfänger.
[0016] In Fig. 1 kommen die von der Antenne 1 empfangenen Signale an ein Empfangsteil 2, in welchem die Signale selektiert und anschließend demoduliert werden. Die demodulierten Nutz- und Adressdaten, dargestell in Fig. 2, werden der Schaltung 3 an ihrem Eingang E zugeführt. Diese Schaltung beinhaltet die eigene gespeicherte Adresse in Block 9, die Adressdecodieru- ng (PrüfSchaltung) in Block 8 und Block 10 sowie eine im Nutzdatenstrom liegende zerstörbare Sicherung 6. Um sicherzu¬ stellen, daß diese, die Diebstahlsicherung bildenden Elemen¬ te kontrolliert Verwendung finden, ist es wichtig, daß die Schaltung 3 als integrierte one-chip-Schaltung ausgebildet ist. Die Adresse des im Block 3 befindlichen Speichers, der als PROM-Speichers ausgebildet sein kann, soll entweder vom Verkäufer oder vom Besitzer des Gerätes auf ein besitzerspe¬ zifisches Kennzeichen, z. B. Paßnummer, programmiert sein. Es ist auch möglich, bereits durch den Hersteller eine feste Adresse vorzugeben, die regelmäßig vom Sender ausgestrahlt wird. Der Käufer wäre dann gezwungen, vor Inbetriebnahme das Gerät auf seine individuelle Adresse umzuprogrammieren, um eine Selbstzerstörung zu vermeiden.
[0017] Aus dem an Eingang E der Schaltung 3 eingespeisten Daten¬ strom (Fig.2) werden in der Demultiplexschaltung 4 die Adressdaten selektiert, die zur Erkennung gestohlener Empfän¬ ger im Sender ausgestrahlt werden. Diese Daten werden über eine Fehlerkorrekturschaltung 8 einem Eingang der Vergleichs¬ schaltung 10 zugeführt, deren zweiter Eingang mit dem PROM- Speicher 9 verbunden ist, in dem die kundenspezifische Adres¬ se gespeichert ist. Bei Übereinstimmung einer empfangenen Adresse mit der im Speicher 9 abgelegten Adresse wird im Kom- perator 10 ein Signal über die Leitung F ausgegeben, welches die Zerstörung eines dem Sicherungsblock 6 befindlichen Halb¬ leiterelementes auslöst. Dieses Halbleiterelement liegt im Datenstrom des Nutzsignales. Wird es zerstört, werden keine Signale an den mit Block 6 verbundenen Tonprozessor 7 weiter¬ gegeben, so daß der Empfänger somit unbrauchbar wird. Auch ist es möglich, durch das an Leitung F stehende Signal ande¬ re Alarmsignale auslösende Elemente anzuschließen.
[0018] Im Wege des Nutzsignales, welches an einem zweiten Ausgang der Demultiplexschaltung 4 ausgekoppelt wird, liegt eine wei¬ tere Demultiplexschaltung 5, in der Zusatzsignale Z wie z.B. Verkehrsinformationen usw. aus dem Datenstrom selektiert wer¬ den. Das Nutzsignal selbst wird dem ebenfalls in Schaltung 3 enthaltenen Ton-Prozessorbaustein 7 zugeführt, an dessen Aus¬ gängen AI, A2, D/A-Wandler 11 und 12 für stereofone Tonwie¬ dergabe angeschlossen sind.
[0019] Fig. 2 zeigt die Anordnung von Adressdaten für eine Dieb¬ stahlssicherung innerhalb eines Datenεtromes für einen digi¬ talen Tonrundfunkempfänger. Der Datenstrom ist in Rahmen f unterteilt. Es wird eine mögliche Anordnung der Synchronda¬ ten S, der Adressdaten A, der FehlerSicherungsdaten E sowie der Nutzdaten N innerhalb eines Rahmens aufgezeigt. Dabei können der Adresscode für die Erkennung gestohlener Geräte z.B. 32 Bit und der Fehlersicherungscode z.B. 8 Bit betragen.
权利要求:
ClaimsPatentansprüche
1. Datenübertragungssystem, insbesondere Hörfunk- oder Fernseh- Rundfunkübertragungssystem, für individuelle Adressen aufweisende Empfangsgeräte, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t, daß zu Programmbeiträgen Adressdaten übertragbar sind, daß das jeweilige Emp¬ fangsgerät eine PrüfSchaltung (8,10) enthält, in der die empfangenen Adressdaten laufend auf Übereinstimmung mit einer in einem Speicher (9) abgelegten individuel¬ len Adresse des Empfangsgerä es überprüft werden (Koinzidenz), und daß bei Koinzidenz das jeweilige Emp¬ fangsgerät oder eine ihm zugeordnete Einrichtung (6) automatisch dauerhaft gestört wird.
2. Datenübertragungssystem nach Anspruch 1, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t, daß bei Koinzidenz das je¬ weilige Empfangsgerät oder eine ihm zugeordnete Einrich¬ tung automatisch dauerhaft außer Funktion gesetzt wird.
3. Datenübertragungεsystem nach Anspruch 1 oder 2, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t, daß die Prüfschaltung (8,9,10) sowie die zugeordnete Einrich¬ tung (6) in einem nicht zerstörungsfrei zerlegbaren Mo¬ dul (integrierter Schaltkreis) (3) enthalten ist, wel¬ cher dem Empfangsgerät zugeordnete wesentliche Schal¬ tungsteile oder Teile von SteuerSchaltungen für wesent¬ liche, dem Empfangsgerät zugeordnete Schaltungsteile enthält.
4. Datenübertragungssystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t, daß bei Koinzidenz ein in dem Modul (3) enthaltener, den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Empfangsgerätes er¬ möglichender Schaltungsteil (6) dauerhaft in seiner Funktion gestört wird.
5. Datenübertragungssystem nach Anspruch 4, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t, daß die Funktionsstörung durch irreversibles Schließen oder Öffnen einer in dem Modul (3) enthaltenen Halbleiterstrecke, insbesondere eines p-n- oder n-p-Überganges eines Transistors oder einer Diode bewirkt wird.
6. Datenübertragungssystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t, daß bei Koinzidenz eine vorbestimmte akustische und/ode- r optische Ausgabe ("Diebstahl", "Gebühr nicht be¬ zahlt") am Empfangsgerät erfolgt.
7. Datenübertragungssystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e , daß die individuelle Adresse in einem nicht-flüchtigen, im allgemeinen nur einmal, vorzugsweise bei Herstellung oder Verkauf des Empfangsgerätes beschreibbaren Spei- cher (9) gespeichert ist, und daß der Speicher (9) in dem Modul (3) enthalten ist.
8. Datenübertragungssystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t, daß zwei oder mehr individuelle Adressen je Empfangsge¬ rät vorgesehen sind, denen voneinander unterschiedliche akustische und/oder optische Ausgaben am betreffenden Empfangsgerät zugeordnet sind.
9. Datenübertragungssystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t, daß ein in ein Fahrzeug eingebautes Empfangsgerät bei Koinzidenz eine dauerhafte Funktionsstörung am Fahrzeug auslöst.
10. Datenübertragungssystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t, daß ein in ein Fahrzeug eingebautes Empfangsgerät bei Koinzidenz eine deutlich erkennbare Markierung des Fahr¬ zeuges (z.B. Warnblinker, Hupe, Funksignal) auslöst.
11. Datenübertragungssystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t, daß als individuelle Adresse des Empfangsgerätes ein individuelles Kennzeichen (z.B. Paß- oder Ausweisnum¬ mer) des Käufers oder Besitzers des Empfangsgerätes oder des Halters desjenigen Fahrzeuges vorgesehen ist, in das das Empfangsgerät eingebaut ist.
12. Datenübertragungssystem nach Anspruch 1, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t, daß die Adressdaten in ei¬ nem separaten Übertragungskanal ausgesendet werden, auf den ein im Empfangsgerät vorgesehenes Empfangsteil per¬ manent abgestimmt ist.
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优先权:
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